Der Digitalverband Bitkom kritisiert die aktuelle Rechtslage im Verbraucher- und Kaufrecht. Die Entscheidung des Landgerichts München vom 1. März 2018 zu den Dash Buttons des Online-Versandhändlers Amazon beweist, dass das aktuell geltende Recht nicht ausreichend flexibel für innovative digitale Geschäftsmodelle ist. Die Richter haben in ihrem Urteil festgehalten, dass WLAN-Bestellknöpfe, die sogenannten Dash Buttons, gegen geltendes Recht verstoßen, da einige Informationspflichten auf den Buttons nicht angezeigt werden können. Aus Bitkom Sicht ist die Entscheidung des Münchner Landge-richts ein Beispiel dafür, wie Händler in ihrer Innovationsfähigkeit und ihrem Ideenreichtum ausgebremst werden. Eine echte digitale Innovation mit neuen Technologien und Geschäftsmodellen wird so verhindert und es entsteht für Deutschland im internationalen Vergleich ein zunehmender Wettbewerbsnachteil.