Im „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen sowie zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG)“ werden Anpassungen am EnEfG gemacht, um den entsprechenden delegierten Rechtsakt der zugehörigen EU-Richtlinie zu berücksichtigen und um weitere Anpassungen vorzunehmen. Wir unterstützen grundsätzlich dessen Anpassung, um Praxistauglichkeit, Klarheit und EU-weite Harmonisierung zu fördern. Es bestehen jedoch noch notwendige Verbesserungsmöglichkeiten. Diese werden in der Stellungnahme dargelegt.