Bitkom nimmt zum Referentenentwurf eines Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes („UrhWissG-E“) Stellung. Wir bewerten die im Entwurf vorgeschlagene Ausweitung erlaubnisfreier Nutzungen urheberrechtlich geschützter Werke insgesamt sehr kritisch. Dies hätte deutliche Qualitäts- und Quantitätseinbußen bei den bestehenden Angeboten zur Folge. Darüber hinaus offenbart der Entwurf weitere erhebliche Schwächen: So verpflichtet er im Bereich der Vervielfältigungen nicht etwa die privilegierten Nutzer (z.B. Bibliotheken) zur Zahlung einer angemessenen Kompensation, sondern Hersteller und Importeure von Geräten und Speichermedien. Damit bedient sich der Entwurf eines nicht mehr praktikablen Systems aus der analogen Zeit, das von der Digitalisierung längst überholt ist. Er missachtet deutlich europarechtliche Vorgaben, nach denen nichtprivilegierte Dritte mit Abgaben nicht ohne Weiteres belastet werden dürfen und stellt schließlich alle bestehenden Einigungen zwischen Bitkom und den Verwertungsgesellschaften in Frage. Langjährige Streitigkeiten und damit Rechts- und Planungsunsicherheit für alle Betroffenen und vor allem keine Ausschüttungen an die Urheber wären die Folge. Lediglich begrüßenswert ist, dass das wichtige Thema des Text und Data Mining aufgegriffen wird. Der gewählte Anwendungsbereich ist jedoch viel zu klein. Gerade im nicht-wissenschaftlichen Bereich wird die Norm zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen und damit ein Abwandern der Dienste aus Deutschland zur Folge haben. Zudem werden die Vorschläge zur Unzeit unterbreitet. Auf EU-Ebene werden hier gerade neue Regelungen diskutiert, deren Anwendungsbereich noch offen ist. Dem Gesetzgeber ist nicht nur im Hinblick auf diesen Aspekt dringend anzuraten nichts über das Knie zu brechen.