Die Europäische Kommission hat am 12. September 2018 den Vorschlag KOM (2018) 238 für eine "Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte" ("die Verordnung") veröffentlicht. Bitkom begrüßt das Ziel der Verordnung, die Wirksamkeit der Bekämpfung terroristischer Inhalte im Internet zu verbessern und spricht sich außerdem für die Verfolgung von Straftaten in diesem Bereich aus. Die Mitglieder des Bitkom stehen ausdrücklich zu ihrer Verantwortung, hier ihren Beitrag zu leisten und begrüßen deshalb auch die Absicht der Kommission, die Zusammenarbeit zwischen privaten Unternehmen und den zuständigen Behörden zu verbessern. Es steht außer Zweifel, dass terroristische Inhalte inakzeptabel sind - offline wie online. Die Arbeit mit starren gesetzlichen Verpflichtungen und kurzen Fristen bei gleichzeitig hohen Strafen, wie im Vorschlag gefordert, ist jedoch gefährlich und wahrscheinlich sogar kontraproduktiv, da sie zu Fehlentscheidungen und übereifrigen Löschungen führen kann. Die vorgeschlagene Verordnung stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das Geschäftsmodell der Unternehmen dar und erfordert daher eine solide Begründung. Ohne nachgewiesene Notwendigkeit sind alle Dienstleister gezwungen, eine Infrastruktur aufzubauen, die eine schnelle Überprüfung und Entfernung von Inhalten, proaktive, automatische Maßnahmen, Jahresberichte und einen 24/7-Ansprechpartner ermöglicht. Die Folgenabschätzung der Europäischen Kommission evaluiert jedoch die Auswirkungen dieser spezifischen Rechtsvorschriften auf die Industrie, insbesondere auf kleine und mittelständische Unternehmen, nicht ausreichend. Zudem liegt die Anwendung und Durchsetzung anwendbaren Rechts in der Verantwortung von Behörden und Gerichten und sollte nicht auf private Unternehmen übertragen werden. Aus den im folgenden Papier genannten Gründen fordert Bitkom die sorgfältige Überprüfung der Rechtsgrundlagen dieser Verordnung.