Bitkom unterstützt das mit den beiden Richtlinien-Entwürfen verfolgte Ziel der Rechtsvereinheitlichung. Durch die Vorschläge würde die gewünschte Rechtsvereinheitlichung auf EU-Ebene jedoch nur auf Kosten einer dadurch erzeugten weiteren Rechtszersplitterung der nationalen Rechtsordnung erreicht. Denn nach den Vorschlägen würden drei unterschiedliche Verbraucherschutzniveaus eingeführt. Je nach Vertriebsweg - online oder offline - und je nach Produkt – digitaler Inhalt oder anderes Produkt – sollen danach unterschiedliche Regeln gelten. Insgesamt verschieben die beiden Richtlinienentwürfe die Vertragspflichten und Risiken deutlich zu Lasten der Anbieter, insbesondere der Anbieter von digitalen Inhalten. Schon deswegen ist nicht anzunehmen, dass die Richtlinienentwürfe zu einer Ausweitung des grenzüberschreitenden Handels – insbesondere mit digitalen Inhalten – führen werden. Die Anwendungsbereiche der beiden Richtlinien sind außerdem in vielen Fällen schwer voneinander abgrenzbar. Ebenso bleibt es überwiegend unklar, wie die Richtlinien von anderen Rechtsrahmen, wie der kürzlich auf EU-Ebene verabschiedeten Datenschutz-Grundverordnung, abzugrenzen und mit ihnen in Einklang zu bringen sind. Dies schafft Rechtsunsicherheit. Bitkom spricht sich für einen effektiven, für Verbraucher verständlichen und im Anwendungsbereich klar definierten Verbraucherschutz im Onlinewarenhandel sowie im Bereich von digitalen Produkte und Dienstleistungen aus.