Das Bundesumweltministerium plant, noch in dieser Legislaturperiode das Elektro- und Elektronikgerätegesetz zu novellieren. Anlass hierfür sind zum einen die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben, sowie zum anderen das Erfordernis, das Gesetz im Hinblick auf die Sammlung und Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EAG) fortzuentwickeln.
Bereits im Vorfeld der Erstellung eines Gesetzentwurfes hatte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit die Gelegenheit geboten, Ideen und Anregungen zu relevanten Punkten für eine Novelle des ElektroG zu übermitteln – dem Angebot sind Bitkom und ZVEI gemeinsam nachgekommen. ZVEI und Bitkom bewerten das ElektroG als Erfolgsmodell - gleichwohl verzeichnen wir, dass insbesondere die ermittelte Sammelquote in Deutschland bisher deutlich hinter der ab 2019 geltenden Sammelquote zurückbleibt. Bitkom und ZVEI wollen dazu beitragen, mögliche Ursachen für diese Diskrepanz zu benennen und Lösungsvorschläge einzubringen. Neben dem zentralen Aspekt „Sammelmenge“ wird auf weitere Themen der Altgeräteentsorgung eingegangen.