Eckpunkte für den Ausbau digitaler Infrastrukturen und Bedarfsermittlung für bundesweite Zuteilungen in den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz
In ihrem Arbeitspapier „Eckpunkte für den Ausbau digitaler Infrastrukturen und Bedarfsermittlung für bundesweite Zuteilungen in den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz“ ruft die Bundesnetzagentur dazu auf, Frequenzbedarfe für das bundesweit bereitgestellte Spektrum im Bereich 2 GHz und 3,6 GHz anzumelden. Es ist vorgesehen, 60 MHz aus dem 2-GHz-Band und 300 MHz aus dem 3,6-GHz-Band gemeinsam für bundesweite Frequenznutzungen in einem Verfahren bereitzustellen. Das Verfahren soll möglichst im Jahr 2018 abgeschlossen sein.