Mit dem Referentenentwurf zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen plant das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz eine gesetzliche Grundlage für eine elektronische Aktenführung in Strafverfahren. Bitkom begrüßt den Gesetzesentwurf ausdrücklich, regt aber Änderungen bei den Möglichkeiten zur Einschaltung privater Dienstleister bei der Bearbeitung elektronischer Akten in Strafsachen und Ordnungswidrigkeitensachen an.