Ende Juli hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen ersten Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung veröffentlicht. Mit dem Gesetz sollen Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden. Neben einer Neuordnung der Besteuerung von Investmentfonds sieht das Gesetz die Abschaffung der Steuerfreistellung für Gewinne aus der Veräußerung sogenannter Streubesitzbeteiligungen nach § 8b Abs. 2 KStG vor. Stattdessen soll eine Steuerermäßigung für solche Gewinne eingeführt werden. Diese soll vor allem Business Angels zugutekommen.
Die Vorschläge des Diskussionsentwurfs scheinen vor allem fiskalisch motiviert zu sein. Ausweislich der Entwurfsbegründung sollen insbesondere Steuergestaltungsmodelle, die durch das geltende Investmentsteuerrecht begünstigt seien, verhindert und die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen durch die Finanzverwaltung erleichtert werden. Inwiefern auch Erleichterungen für Anleger und Fondsverwaltung eintreten sollen, wird dagegen nicht recht deutlich. Vielmehr sollen zukünftig Fondsanleger auch dann besteuert werden können, wenn ihnen Gewinne aus ihrer Fondsbeteiligung noch gar nicht zugeflossen sind.
Auch die Abschaffung der Steuerfreistellung für Gewinne aus der Veräußerung von Streubesitzbeteiligungen soll letztlich allein der Erzielung von Steuermehreinnahmen dienen. Bitkom wendet sich vehement gegen die Abschaffung der Steuerbefreiung. Die stattdessen geplante Steuerermäßigung kann die Nachteile aus dem Wegfall der Steuerfreistellung für Wagniskapitalinvestoren nicht ansatzweise kompensieren.
Der Diskussionsentwurf des BMF und die Stellungnahme des Bitkom dazu findet sich anbei zum Download.