Wer soll nach Empfehlung der Kosten Nutzen Analyse einen intelligenten Zähler erhalten?
ntelligente Zähler sollen nach Empfehlung der Kosten Nutzen Analyse nur dann verbaut werden, wenn ein alter Zähler nach Ablauf seiner Lebensdauer ausgetauscht werden muss. Stromzähler müssen nach dem Gesetz geeicht sein. Sie werden für 16 Jahre geeicht und müssen danach gegen einen neuen Zähler ausgetauscht werden. Wenn zukünftig ein solcher Austausch ansteht, soll dann ein Intelligenter Zähler statt eines mechanischen Zählers eingebaut werden. So soll über die nächsten 20 Jahre ein Austausch der gesamten Zählerinfrastruktur erfolgen. Ein Zugangsgerät Smart Meter Gateway erhält daher der Durchschnittshaushalt nur auf Wunsch. Die zukünftig verbauten intelligenten Zähler sind dann aber Upgrade-fähig, so dass sie bei Bedarf mit einem Smart Meter Gateway verbunden werden können.